Grundbuchabrufverfahren, genannt SolumSTAR
Informationen zum automatisierten Abrufverfahren -genannt SolumSTAR- für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen
Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notare, Versicherungen, öffentlich bestelle Vermessungsingenieure, Banken und Sparkasse auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher Amtsgerichts in Niedersachsen am eigenen PC (Computer) online einsehen. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren -SolumSTAR-nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV).
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Oberlandesgerichts Celle unter folgendem Link: