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Tag des Betreuungsrecht

Pressemitteilung

Tag des Betreuungsrechts am 23. September 2019

Das Amtsgericht Papenburg lädt ein zum Tag des Betreuungsrechts am 23. September 2019.

Im Amtsgericht werden jeweils um 11:00 Uhr und um 14:00 Uhr Vorträge zum Thema „Betreuungsrecht einschließlich Vorsorgevollmacht“ durch Richter/innen und Rechtspfleger/innen des örtlichen Betreuungsgerichts angeboten.

Diese sind kostenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass keine rechtliche Beratung erfolgen kann. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung per E-Mail unter agpap-Poststelle@justiz.niedersachsen.de bis zum 18.09.2019 gebeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Neben den Vorträgen soll den Besuchern des Tages des Betreuungsrechts die Möglichkeit eröffnet werden sich vor Ort anhand gesondert zur Verfügung gestellter allgemeiner Informationen weitergehend mit der Thematik zu beschäftigen.

Zum Auftakt des Tages des Betreuungsrechts am 23.September 2019 wird Herr Bernd Busemann, MdL, im Amtsgericht Papenburg um 11:00 Uhr zu Gast sein und eine kurze Begrüßungsansprache halten.

Hintergrund:

Die Justiz des Landes wird am 23. September 2019 erstmalig einen „Tag des Betreuungsrechts“ veranstalten. Insgesamt 73 niedersächsische Amtsgerichte, von der Nordsee bis in den Harz, beteiligen sich an diesem Tag, an dem die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen sollen. Die Menschen, die bereits mit einer rechtlichen Betreuung zu tun haben und jene, die sich vorsorglich darüber informieren wollen.

Frau Justizministerin Havliza hat den „Tag des Betreuungsrechts“ ins Leben gerufen: „Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann. Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können. Mit dem „Tag des Betreuungsrechts“ möchten wir erreichen, dass möglichst vielen Menschen in unserem Land die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts bekannt wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in geeigneten Fällen für den Krankheitsfall vorgesorgt und damit jeder weitere Schritt wesentlich erleichtert werden.

Übrigens: Jeder kann sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren.“

Die teilnehmenden Amtsgerichte werden am Tag des Betreuungsrechts Veranstaltungen unterschiedlicher Art ausrichten.


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