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Coronavirus / Covid-19




Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am Amtsgericht Papenburg

Nach wie vor steht der Schutz aller Angehörigen der Justiz sowie der Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Papenburg vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im Vordergrund. Gleichzeitig soll und muss dem Justizgewährungsanspruch entsprochen werden mit der Folge, dass alle erforderlichen Dienstgeschäfte behutsam weiter fortgeführt werden.

Sprechzeiten:

Es gelten die üblichen Sprechzeiten, und zwar von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, vor gesetzlichen Feiertagen jedoch nur von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Sie können das Amtsgericht Papenburg telefonisch anlässlich der üblichen Sprechzeiten wie folgt erreichen:

Festnetzanschluss: 04961 924-0.

Innerhalb dieser Zeiten können Sie Ihre Anliegen gern telefonisch vortragen und soweit erforderlich einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Dies gilt natürlich besonders für alle eiligen Angelegenheiten, die nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erledigt werden können. Soweit erforderlich wird dann auch ein konkreter Besprechungstermin mit Ihnen vereinbart. Deshalb steht Ihnen in wichtigen Angelegenheiten das Amtsgericht Papenburg auch weiterhin zur Verfügung.

Sie dürfen Ihre Anliegen auch gerne schriftlich vortragen. Der am Dienstgebäude befindliche Briefkasten des Amtsgerichts Papenburg wird regelmäßig geleert. Eine persönliche Einreichung von Schriftstücken ist deshalb nicht erforderlich. Bitte werfen Sie Ihre Post in den Hausbriefkasten ein. Außerdem ist das Amtsgericht per Fax wie folgt zu erreichen: 04961 924-155.

Besuchszeiten:

Das Amtsgericht Papenburg ist für den Publikumsverkehr geöffnet, und zwar bis auf weiteres nur in der Zeit von montags bis freitags von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr.

Zur Vermeidung weiterer Kontakte ist es zunächst noch nicht möglich, Bargeld beim Amtsgericht Papenburg einzuzahlen. Insoweit wird auf die Möglichkeit einer Überweisung verwiesen.

Nachfolgend erhalten Sie folgende wichtige Informationen:

(Stand: 02.05.2022)

Das Amtsgericht Papenburg passt seine Maßnahmen zum Infektionsschutz laufend der aktuellen Lage an. Aktuell bitten wir um Beachtung folgender Schutzmaßnahmen:

o Bitte beschränken Sie Besuche des Amtsgerichts auf eilbedürftige Angelegenheiten, soweit Sie nicht zu einem Termin geladen sind. Holen Sie bitte ggf. vorab telefonisch Auskunft ein und vereinbaren Sie einen Termin.

o Personen, die mögliche Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus aufweisen (z. B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, infektbedingte Atemnot) oder von einer individuellen Quarantäneanordnung betroffen sind, ist der Zutritt zum Amtsgericht untersagt.

o Es besteht im Grundsatz keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es bleibt jedoch unbenommen, weiterhin eine medizinische Maske im Hause zu tragen.

o In den Sitzungssälen entscheidet d. Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung einer medizinischen Maske.

o Zwischen Personen ist im Gerichtsgebäude ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Der Justizwachtmeisterdienst ist zur Einhaltung des besonderen Hygienekonzepts im Justizvollzug angehalten, auf die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen inhaftierten Verhandlungsteilnehmern (m/w/d) und Zuschauern (m/w/d) besonders zu achten.

o Über die Durchführung oder Verlegung von anberaumten Verhandlungsterminen mit Blick auf die aktuelle Situation entscheidet d. jeweilige Vorsitzende nach Abwägung im Einzelfall. Sofern Sie zu einem Termin geladen sind und an der Teilnahme z.B. durch eine Quarantäneanordnung gehindert sein könnten, informieren Sie bitte unverzüglich das Amtsgericht. Das gilt auch, falls Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe Bedenken hinsichtlich einer Terminsteilnahme haben. Stellen Sie sich bitte darauf ein, entsprechende Belege vorzulegen.

o Für die Zahl der Personen, die sich im Gerichtsgebäude in öffentlichen Bereichen aufhalten dürfen, bestehen zur Sicherung des Abstandsgebots ebenso Kapazitätsgrenzen wie für die einzelnen Sitzungssäle. An diesen Grenzen orientiert das Gericht sich bei der Ladung zu einem Termin. Es wird daher gebeten, das Gerichtsgebäude erst unmittelbar vor einem anberaumten Termin zu betreten und anschließend zügig wieder zu verlassen. Vor- und Nachbesprechungen sollten möglichst außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfinden.

o Es wird aufgrund der bestehenden Kapazitätsgrenzen weiter dringend gebeten, keine Personen zu einem Termin mitzubringen, die nicht geladen oder unmittelbar Prozessbeteiligte sind, z.B. Familienmitglieder oder nicht prozessbeteiligte Berater.

Unabhängig davon werden Sie vor dem persönlichen Aufsuchen des Amtsgerichts um Prüfung gebeten, ob Sie Ihr Anliegen auch telefonisch oder schriftlich erledigen können. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter, um so eine möglichst effektive Erledigung Ihres Anliegens zu erreichen.

Um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung durch Beachtung dieser Hinweise wird gebeten.



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