Elektronischer Rechtsverkehr
Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen
Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Papenburg ist unter der Adresse govello-1272441651715-000215879 zu erreichen.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht