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Elektronischer Rechtsverkehr

Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen

Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums

Elektronischer Rechtsverkehr

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Papenburg ist unter der Adresse govello-1272441651715-000215879 zu erreichen.

Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.






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