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Geschichte des Amtsgerichts

gebäude   Bildrechte: Amtsgericht Papenburg
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Am 01. Oktober 2002 bestand das Amtsgericht Papenburg 150 Jahre.

Am 1. Oktober 1852 trat in Hannover die sogenannte große Justizreform in Kraft, die dem früheren Königreich Hannover neben einer umfassenden Reform des gerichtlichen Verfahrens auch eine grundlegende Neuregelung der Gerichtsverfassung brachte. Der 1. Oktober 1852 ist damit nicht nur der Geburtstag der damals errichteten und heute noch bestehenden Amtsgerichte, sondern zugleich der Jahrestag einer von der Verwaltung getrennten, voll unabhängigen Rechtspflege im Lande Niedersachsen.

Der Rechtszustand vor der Reform sah vor allem auf der Unterstufe eine Vielzahl kleinerer Gerichtsbehörden, die zugleich auch Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung ausübten. Sie hießen in den landesherrlichen Gebieten Ämter in den Gebieten der adeligen Rittergüter Patrimonialgerichte und in den Städten Magistrate und hatten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Zivilsachen geringerer Bedeutung und einige Verrichtungen in Strafsachen wie z.B. Voruntersuchungen zu erledigen. Ferner übten sie Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung auf der untersten Stufe aus. Auf Mittelstufe bestanden zehn von der Landesverwaltung getrennte Justizkanzleien. Bei ihnen lag der Schwerpunkt der erstinstanzlichen Rechtssprechung. Auf der Oberstufe bestand das 1711 errichtete Oberappellationsgericht in Celle, dessen Zuständigkeit das ganze Land umfasste.

Dieser Rechtszustand, wie er vor 1852 bestand, war lange zunehmender Kritik ausgesetzt. 1850 ergingen dann die drei großen Justizgesetze: das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung und die Allgemeine Bürgerliche Prozessordnung. Das Gerichtsverfassungsgesetz brachte vor allem die erstrebte Trennung der Justiz von der Verwaltung auch auf der Unterstufe. Die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben, Ämter und Magistrate wurden reine Verwaltungsbehörden. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit auf der Unterstufe wurden dann einheitliche und selbständige Amtsgerichts errichtet.

Im Jahre 1678 war eine geschlossene Patrimonialgerichtsbarkeit und ab 1809 ein Friedensgericht in Papenburg registriert. Nach dem Geburtstag der Amtsgerichte gab es bis 1875 je eine Gerichtsbehörde in Aschendorf und in der Kanalstadt Papenburg, ehe das Königlich Preußische Amtsgericht Papenburg die Aschendorfer Institution übernahm.

Das Gerichtsgebäude in Papenburg stand sehr lange bei der ehemaligen Binnenschleuse im Bereich des Hauptkanals - Richardstraße. Später siedelte man in das Haus neben der alten Gaststätte Roskamp am Hautkanal links über. Bereits 1910 hatte die Justizverwaltung des Reiches geplant, auf diesem Gelände einen neuen Gerichtstrakt zu errichten, aber in den Wirren zweiter Weltkriege schlief das Projektvorhaben ein. Erst 1956 nahmen die Bauvorstellungen, nachdem die Gastwirtschaft abgerissen war, konkret Gestalt an. Im Jahre 1958 konnte der Neubau am Hauptkanal links fertiggestellt werden.

Am 15. Januar 1959 wurden die Arbeiten zum Umbau des alten Gebäudes begonnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgte der Umzug in diesen Teil des Gerichtsgebäudes am 27. Juni 1959.

Das Gerichtsgefängnis wurde am 15. Juni 1970 geschlossen. Die fünf Zellen im Obergeschoss diensten weiterhin für Zwecke des Vollzuges von Jugendfreizeitarresten.

Durch die Auflösung des Amtsgerichts Sögel im Jahre 1974 und der damit verbundenen Vergrößerung des Amtsgerichtsbezirks war wieder eine kleinere Umbaumaßnahme erforderlich. Ein Teil des Bodenraumes des Neubaus wurde einbezogen. Geschaffen wurden Diensträume und der Gemeinschaftsraum (Kantine).

Im Jahre 1975 genehmigte der Minister für Wirtschaft und Verkehr den Umbau der Dienstwohnung des Hausmeisters zu weiteren Büroräumen und den Neubau für eine neue Dienstwohnung. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit der zum 01. Juli 1977 vorgesehenen Verlagerung der Familiensachen vom Landgericht auf die Amtsgerichte.

Vom Spätsommer 1982 bis Ende 1983 wurde das Grundbuchamt erweitert, ein neuer Schöffengerichtssaal mit Beratungszimmer entstand, sowie drei neue Diensträume.

Der Umbau des früheren Gerichtsgefängnisses begann nach langwierigen und zähen Verhandlungen mit den Bau- und Denkmalschutzbehörden und nach Anmietung von Diensträumen in der Bahnhofstrasse am 01. Juni 1987 und konnte zum 01. Juni 1988 abgeschlossen werden.

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